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Bildgebende Untersuchungsmethoden
 


Abb 1; Ultraschall-Bild einer Rotatorenmanschettenruptur




Abb 2; Röntgen ener Arthrose des Schultergelenks (oben) im Vergleich zu einer gesunden Schulter




Abb 3; Röntgen eines Impingementsyndroms der Schulter (oben) im Vergleich zu einer gesunden Schulter




Abb 4; MRT einer Schulter nach einer Naht der Rotatorenmanschette





Ultraschalldiagnostik

Der Ultraschall ist für die Diagnosestellung in der Orthopädie unverzichtbar geworden. Die Untersuchung ist völlig schmerzfrei und bleibt ohne Nebenwirkungen. Anhand dieser Untersuchung lassen sich sehr gut Weichteilstrukturen beurteilen, die auf einem normalen Röntgenbild nicht sichtbar sind.

Dazu zählen unter anderem Weichteilveränderungen wie Verletzungen, Abnützungserscheinungen und Gelenkergüsse erkennen. Dadurch können wichtige Zusatzinformationen z.B. zum Röntgenbild gewonnen werden.

Im Schulterbereich können mittels Ultraschall eventuelle Verkalkungen im Sehnenbereich besonders leicht dargestellt und diagnostiziert werden (Kalkschulter).

Am Beispiel des Bildes links kann ein Spezialist z.B. eine Rotatorenmanschettenruptur an der Schulter erkennen (Abb 1).


Röntgen

Seit seiner Erfindung Ende des vorigen Jahrhunderts, ist das Röntgen eine gute und wertvolle Untersuchungsmethode geblieben. Im Röntgen kann das knöcherne Skelett besser beurteilt werden als in vielen modernen Untersuchungsverfahren. Knochen kommt in den meisten Fällen weiß zur Darstellung, wohingegen Weichteilgewebe schwarz erscheint. Der Zustand des Knochens kann direkt beurteilt werden.

Da Arthrosen (= Gelenksabnützungen) ganz typische Veränderungen am Knochen hervorrufen, lassen sich diese am Besten und Schnellsten auf einem Röntgenbild diagnostizieren. Weichteilgewebe wie Muskeln, Sehnen, Knorpel, Meniskus, Bandscheiben etc. kann man dagegen im Röntgen nicht sehen. Man kann dennoch, wenn auch eingeschränkt, Rückschlüsse auf diese Strukturen ziehen. Wenn zum Beispiel kein Abstand mehr zwischen Schulterkopf und Gelenkspfanne sichtbar ist, so bedeutet das, dass der Knorpelbelag fehlt, was auf eine Arthrose (= Gelenksabnützung) schließen lässt (Abb 2).

Zur Beurteilung eines Schultergelenkes benötigt der Fachmann in der Regel zu den 2 Standardebenen „Schulter ap“ und „axial“ noch eine dritte Ebene; die „Y Aufnahme“. Auf dieser kommen Knochensporne wie z.B. beim Impingementsyndrom besser zur Darstellung (Abb 3).

Die Standard-Röntgenaufnahmen eines Kniegelenkes lauten: „ap im Stehen, langes Format“, „seitlich“, „Patella tangential“ und "Rosenberg-Aufnahme".
Die Aufnahmen werden deshalb im Stehen durchgeführt, weil man dadurch die Breite des Gelenksspaltes beurteilen kann. Dadurch ergeben sich (wie eben am Beispiel der Schulter erwähnt) Rückschlüsse auf eine mögliche Abnützung. Das lange Format lässt eine grobe Schätzung der Beinachse (X-Bein oder O-Bein) zu.
Bei der sogenannten Rosenbergaufnahme wir ein Röntgen im Stehen und bei 30° gebeugtem Knie angefertigt. Bei 30° Beugung kommt die Oberschenkelrolle in Kontakt mit dem Unterschenkel! Die schwersten Abnützungen sind deshalb oft in diesem Bereich der Oberschenkelrolle zu finden.

Beim Hüftgelenk stehen uns die Aufnahmen „Hüftvergleich“, „Hüfte ap“ und „seitlich“ zur Verfügung.

Die Bilder werden schließlich vom Röntgenfacharzt schriftlich befundet. Ich rate davon ab, diese Befunde selbst, bzw. unter Zuhilfenahme eines medizinischen Lexikons, zu übersetzen oder zu interpretieren, weil viele in einem Befund beschriebene Veränderungen unter Umständen für Sie und Ihre Beschwerden überhaupt nicht relevant sind. Einige Veränderungen können sogar für eine bestimmte Altersgruppe normal sein. Eine sinnvolle Diagnose lässt sich in den allermeisten Fällen erst durch die Berücksichtigung aller Informationen aus der klinischen Untersuchung und allen sonstigen Befunden, von einem entsprechend spezialisierten Arzt stellen.


Magnetresonanztomografie (MRT)

Die Magnetresonanztomographie liefert 3-dimensional beurteilbare Schnittbilder mit einem sehr guten Weichteilkontrast. Sie zeichnet sich durch eine große Genauigkeit in der anatomischen Darstellung aus.

Mit Hilfe von starken Magneten und Radiowellen werden scheibchenweise Bilder der betroffenen Körperregion abgebildet. Röntgenstrahlen kommen nicht zum Einsatz wodurch es auch zu keiner Strahlenbelastung kommt. Durch die MRT gehören z.B. auch Eingriffe wie diagnostische Operationen weitgehend der Vergangenheit an. Auch für Verlaufskontrollen kommt die MRT immer wieder zum Einsatz.

Viele Problemstellungen können durch die MRT besser als mit dem einfachen Röntgen abgeklärt werden.

Ablauf:
Bei dieser Untersuchung liegen Sie einige Minuten lang auf einer gepolsterten Liege in einer etwa 80cm durchmessenden Öffnung der Gerätes. Das Gerät ist zumindest auf einer Seite nach außen hin offen. Der Kontakt zu den Assistenten ist zu jedem Zeitpunkt gegeben. Sie bekommen außerdem eine Glocke die Sie nötigenfalls drücken können. Während der Untersuchung hören Sie ein unterschiedlich schnelles und lautes Klopfen. Sie erhalten deshalb Ohrstöpsel und Kopfhörer. Bitte verhalten Sie sich vor allem in der Phase der Klopfgeräusche ruhig, damit die Qualität der Bilder gut und das Ergebnis aussagekräftig wird. Vor der Untersuchung erhalten Sie meistens eine sogenannte Venenverweilkanüle. Das bedeutet, dass eine sehr dünne flexible Nadel in eine Armvene gelegt wird (wie bei einer Blutabnahme). Das ist notwendig um einerseits im Laufe der Untersuchung ein Kontrastmittel verabreichen zu können – und andererseits um auf jedes denkbare Problem sofort reagieren zu können. So kann es vorkommen, dass Patienten die z.B. stark unter Platzangst leiden (wenn das gewünscht wird) während der Untersuchung ein kurz wirksames Schlafmittel erhalten können. Kontrastmittel über die Vene kommen dann zum Einsatz, wenn es einer optimalen Darstellung von bestimmten Organen/Regionen dienlich ist. Sie können helfen krankhafte Veränderungen besser zu erkennen. Allergische Reaktionen kommen dabei sehr selten vor (in weniger als 1% der Fälle).Die MRT-Kontrastmittel sind überdies wesentlich besser verträglich, als Röntgen-Kontrastmittel.

Alle Metallteile die Sie mit sich tragen müssen vor der Untersuchung abgelegt werden (z.B. Zahnersatz, Hörgeräte, Uhr, Brille, Ringe, Schmuck, Piercings, Haarklammern, BH´s, Gürtelschnallen, Reißverschlüsse, Münzen, Kugelschreiber, Schlüssel, etc...).

Nur Patienten mit Herzschrittmachern oder einigen seltenen Implantaten dürfen nicht untersucht werden.

Vorsicht ist weiters geboten, wenn Sie bei der Untersuchung ein Beruhigungsmittel erhalten haben. Sie dürfen dann in den nächsten 24 Stunden kein Fahrzeug steuern oder an gefährlichen Maschinen arbeiten.

Die Untersuchung ist chefarztpflichtig. Sie müssen daher die Zuweisung bei Ihrer Krankenkassen-Gebietsstelle bewilligen lassen.

Auch hier werden die Bilder vom Röntgenfacharzt schriftlich befundet. Ich rate davon ab, diese Befunde selbst, bzw. unter Zuhilfenahme eines medizinischen Lexikons, zu übersetzen oder zu interpretieren, weil viele in einem Befund beschriebene Veränderungen unter Umständen für Sie und Ihre Beschwerden überhaupt nicht relevant sind. Einige Veränderungen können sogar für eine bestimmte Altersgruppe normal sein. Eine sinnvolle Diagnose lässt sich in den allermeisten Fällen erst durch die Berücksichtigung aller Informationen aus der klinischen Untersuchung und allen sonstigen Befunden, von einem entsprechend spezialisierten Arzt stellen.

Die Abb 4 links zeigt beispielsweise eine Schulter nach einer Naht der Rotatorenmanschette.



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